Gültig ab: 23. Juli 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Shine Sector (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über architektonische und bauplanerische Leistungen.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundleistungen sind die in der HOAI für die jeweiligen Leistungsphasen aufgeführten Leistungen. Diese werden entsprechend den jeweiligen Leistungsbildern erbracht.
Besondere Leistungen sind alle Leistungen, die nicht zu den Grundleistungen gehören. Sie werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Das Honorar richtet sich nach der HOAI oder nach besonderer Vereinbarung. Bei Abweichungen von der HOAI ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
Abschlagsrechnungen können nach Leistungsfortschritt gestellt werden. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht an allen Entwürfen, Plänen und sonstigen Unterlagen. Eine Verwendung für andere Zwecke als vereinbart ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt auf:
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die Summe der Versicherungsleistung aus der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro je Schadensfall.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Im Falle der Kündigung ist das Honorar für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu zahlen.
Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall ist das Honorar für die erbrachten Leistungen sowie ein Kündigungsausgleich zu zahlen.
Der Auftragnehmer kann bei schwerwiegenden Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug, außerordentlich kündigen.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 5 Jahren ab Abnahme der Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, zunächst nachzubessern.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Architektenkammer durchzuführen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Diese AGB sind gültig ab dem 23. Juli 2025 und ersetzen alle vorherigen Versionen.